Buchhaltung neu gedacht.
Ihre Zahlen in guten Händen. Wir übernehmen Buchhaltung, Lohn und Büroservice – damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren.
Von der laufenden Buchführung bis zur geordneten Übergabe an Ihren Steuerberater – präzise, digital, ohne Überraschungen.
ARO steht für Buchhaltung, die einfach läuft. Kein Papierchaos, keine verpassten Fristen, kein Rätselraten. Wir kümmern uns um alles – damit Ihr Alltag planbar bleibt.
Unser Team arbeitet eng mit der Kanzlei Ohrndorf Recht & Steuer zusammen – für eine nahtlose Verbindung zwischen Buchhaltung und steuerlicher Beratung.
Persönlich erreichbar, digital aufgestellt – und immer einen Schritt voraus.




Die steuerliche Beratung sowie Steuererklärungen und Jahresabschlüsse erfolgen ausschließlich durch Ohrndorf Recht & Steuer. ARO bereitet alle Unterlagen vor und übergibt diese geordnet.
Kein Steuerberater-Chaos, keine Last-Minute-Panik. ARO hält Ihr Backoffice sauber – monatlich, zuverlässig, still.
Kein langer Vorlauf. Wir sind schnell einsatzbereit – und Sie merken den Unterschied ab dem ersten Monat.
Kostenfrei, unverbindlich – wir hören zu und finden heraus, was Sie brauchen.
Stammdaten, Vollmacht – alles als Download. Kein Bürobesuch nötig.
Wir richten alles ein. Sie schicken Belege – wir kümmern uns um den Rest.
Monatlich, pünktlich, verlässlich. Mit direktem Draht zur Steuerkanzlei.
Alle Formulare auf einen Klick. Ausfüllen, zurückschicken – fertig.
Schnell, unkompliziert, persönlich – wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
ARO Buchhaltungsservice, Abu Rabi & Ohrndorf GbR
Vertreten durch die Gesellschafter:
Uarda Aburabi
Sebastian Ohrndorf
An der Landwehr 65
44795 Bochum
Telefon: +49 (0)15222780611
Telefon: +49 (0)1783420809
E-Mail: aburabi@aro-buchhaltung.de
E-Mail: ohrndorf@aro-buchhaltung.de
Uarda Aburabi
Sebastian Ohrndorf
An der Landwehr 65, 44795 Bochum
Unsere vollständige Datenschutzerklärung gemäß DSGVO sowie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen als PDF bereit:
Datenschutzerklärung (PDF) ↗ AGB (PDF) ↗ARO Buchhaltungsservice, Abu Rabi & Ohrndorf GbR erbringt Leistungen der Buchführungshilfe gemäß § 6 Nr. 4 StBerG. Eine steuerliche Beratung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes wird ausdrücklich nicht erbracht.
Die Buchführungshilfe nach § 6 Nr. 4 StBerG ist keine reglementierte Tätigkeit im Sinne einer Kammerpflicht. Es besteht keine Zugehörigkeit zu einer Berufskammer.
Anwendbare berufsrechtliche Regelung: Steuerberatungsgesetz (StBerG)
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